Jugendabteilung
Die Jugendabteilung besteht aus Jugendlichen zwischen 6 und 21 Jahren. Geschossen wird vornehmlich mit Luftdruckwaffen und Pfeil & Bogen. Bereits ab 6 und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen Schüler das Schiessen mit Luftdruckwaffen nur mit Simulationstechnik erlernen. Ab dem 12. Lebensjahr ist das Schiessen mit Luftdruckgewehren und -pistolen erlaubt, ab 10 Jahren mit zusätzlicher Erlaubnis der Kreispolizeibehörde. Das Bogenschiessen unterliegt keiner Altersbeschränkung. Die körperlich notwendigen Eigenschaften werden in der Regel zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr erreicht. Dies muss aber in jedem Fall persönlich geklärt werden.